Chronik einer Hausbesetzung


Am 27. November 2001 reicht der Hauseigentümer Jürgen Amann ein Abrissgesuch beim Baudepartement der Stadt Zug ein. Dieses wird zunächst publiziert und gelangt am 8. Januar 2002 zur Abteilung für Baubewilligungen. Grundsätzlich darf nach Bauordnung nur dann eine Abrissbewilligung erteilt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. In ihrem Bericht kommt die Abteilung zum Schluss, es bestünden noch offene Fragen. Daraufhin wird gemäss Gesetz eine genauere Begründung für den Abriss von Amann verlangt. Amann liefert am 30. August eine solche Begründung, nachdem er am 4. Juli nachgemahnt worden war. Darin führt er unter anderem das Fehlen von «funktionsfähigen Küchen, Sanitäranlagen und Elektroinstallationen» an. Weiter heisst es: «Das Betreten des Hauses stellt schon eine Gefahr dar. Auch kann das Gebäude längst nicht mehr als Wohnraum genutzt werden.» Amann plant, auf dem Grundstück wieder ein Gebäude zu errichten. Zeitgleich wird von der Stadt Zug eine Aufzonung von der Zone WG4 in WG5 erwogen - eine definitive Baueingabe kann vorerst nicht erfolgen. Amann ersucht nun um eine Ausnahmebewilligung.

Am Freitag, 6. September, kommt in das Haus, das zu betreten in der Begründung eine theoretische Gefahr darstellte, tatsächlich neues Leben. Jugendliche aus der linksautonomen Szene besetzen das Gebäude. Sie stellen sich später als «IG Lachende Altbauten» vor. Polizei und Feuerwehr werden von Anwohnern alarmiert, sie greifen vor Ort aber nicht ein. Für eine Räumung des Hauses benötigt die Polizei eine Strafanzeige seitens des Eigentümers. Die IG informiert Amann, erhält aber keine Antwort von ihm. Sein Anwalt Leo Granziol kündigt am Dienstag rechtliche Schritte an und kommuniziert ausschliesslich mit der Polizei.

Am Dienstag, 10. September, erscheint Hanspeter Uster, der Sicherheitsdirektor des Kantons Zug, persönlich bei den Hausbesetzern und lässt ihnen ein Schreiben übergeben. Darin fordert er sie zu einem «runden Tisch» mit den Verantwortlichen auf. Die IG geht darauf nicht ein.

Am gleichen Tag erhält Amann vom Stadtrat eine Ausnahmebewilligung zum Abriss des Hauses. Arthur Cantieni, der Sekretär des Baudepartementes der Stadt Zug, betont, dass der Stadtrat die Bewilligung auf Grund der Sach- und Rechtslage und nicht wegen der jüngsten Ereignisse erteilt. Amann darf das frei werdende Grundstück vorübergehend als Parkplatz nutzen, bevor die Umzonung erfolgt ist. Die SGA veröffentlicht eine Presseerklärung, in welcher sie die Wohnungsknappheit in der Stadt Zug anprangert. Gestern erstattet Amann Strafanzeige gegen die Hausbesetzer. Er verspricht den Hausbesetzern, die Anzeige zurückzuziehen, falls diese widerstandslos das Feld räumen. Die Polizei fordert die Besetzer zum Verlassen des Hauses auf, was diese tun. Unmittelbar danach beginnt der Abriss.

Zuger Zeitung


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