Merkblatt der Stadtpolizei Zürich zu Hausbesetzungen |
Räumungsbedingungen Diese sind gegeben bei Vorliegen eines gültigen Strafantrages und Erfüllen eines der nachstehenden Punkte: · Baubewilligung Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung und Baufreigabe sowie die un- verzügliche Aufnahme der Bauarbeiten. · Neunutzung Vorliegen eines Vertrages über die rechtmässige Nutzung der betreffenden Liegenschaft nach erfolgter Räumung bzw. in Aussichtstellung einer solchen Neunutzung innerhalb einer angemessenen Frist unter Vorlage der entspre- chenden Unterlagen. · Sicherheit/Denkmalschutz Eine Räumung kann in Ausnahmefällen bei Gefährdung der Sicherheit von Personen oder zum Schutz von denkmalschützerischen Einrichtungen durchge- führt werden.
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