| Merkblatt der Stadtpolizei Zürich zu Hausbesetzungen |
Räumungsbedingungen
Diese sind gegeben bei Vorliegen eines gültigen Strafantrages und Erfüllen eines der
nachstehenden Punkte:
· Baubewilligung
Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung und Baufreigabe sowie die un-
verzügliche Aufnahme der Bauarbeiten.
· Neunutzung
Vorliegen eines Vertrages über die rechtmässige Nutzung der betreffenden
Liegenschaft nach erfolgter Räumung bzw. in Aussichtstellung einer solchen
Neunutzung innerhalb einer angemessenen Frist unter Vorlage der entspre-
chenden Unterlagen.
· Sicherheit/Denkmalschutz
Eine Räumung kann in Ausnahmefällen bei Gefährdung der Sicherheit von
Personen oder zum Schutz von denkmalschützerischen Einrichtungen durchge-
führt werden.
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