Merkblatt der Stadtpolizei Zürich zu Hausbesetzungen


Hier kann man das Merkblatt der Stadtpolizei Zürich runterladen.
Unteranderem aus dem Inhalt:

Räumungsbedingungen

Diese sind gegeben bei Vorliegen eines gültigen Strafantrages und Erfüllen eines der
nachstehenden Punkte:

     ·  Baubewilligung
        Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung und Baufreigabe sowie die un-
        verzügliche Aufnahme der Bauarbeiten.

     ·  Neunutzung
        Vorliegen eines Vertrages über die rechtmässige Nutzung der betreffenden
        Liegenschaft nach erfolgter Räumung bzw. in Aussichtstellung einer solchen
        Neunutzung innerhalb einer angemessenen Frist unter Vorlage der entspre-
        chenden Unterlagen.

     ·  Sicherheit/Denkmalschutz
        Eine Räumung kann in Ausnahmefällen bei Gefährdung der Sicherheit von
        Personen oder zum Schutz von denkmalschützerischen Einrichtungen durchge-
        führt werden.

[squat!net]


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