Legal-illegal-sie haben die Wahl


Warum eine Räumung des Wagenplatzes Rödelheim am 12.4. illegal ist

Es gibt seit dem letzten März einen rechtsgültigen Räumungstitel gegen den Verein "Anders Leben in Frankfurt e.V." (ALiF) und 5 Menschen. Diese sind allerdings bereits freiwillig ausgezogen. Der Verein hat und hatte keine Wägen, Geräte oder anderen Gegenstände auf dem Gelände der alten Ziegelei. Das Vereinsbüro befindet sich anderswo. Der Obergerichtsvollzieher Herr Hnatkow kündigte am 13.3.2002 eine Zwangsräumung für den 12.04.02. an, "wenn sie es nicht vorziehen vorher freiwillig auszuziehen." Unser Anwalt teilte am 8.4. dem Gerichtsvollzieher und dem Liegenschaftsamtsleiter Herrn Gangel mit, das alle vom Urteil betroffenen das Gelände geräumt haben, der Verein keine Gegenstände auf dem Gelände stehen habe. Damit ist der Räumungstermin hinfällig, der Gerichtsvollzieher kann sich den Weg und der Stadt die Kosten sparen. Allerdings ist damit das Gelände nicht frei, sondern wird weiterhin bewohnt. Die jetzigen BewohnerInnen haben rechtsgültige Verträge mit ALiF. Auf dieser Grundlage leben sie legal dort. Für eine legale Räumung bräuchte die Stadt Räumungstitel gegen jede und jeden der aktuellen BewohnerInnen.

Das würde nichts dran ändern, daß es immer noch keinen Grund für eine Räumung gibt. Die Stadt braucht das Gelände nicht. Es ist nicht so, daß wir nicht auf ein Ersatzgelände umziehen würden (im Biegwald ist es auch sehr schön), aber das Gelände der alten Ziegelei eignet sich auch hervorragend für unser Projekt. Wir fordern alle PolitikerInnen, Verwaltungsleute (besonders die Herren Gangel und Hnatkow) und PolizistInnen auf nicht zu Räumen, sondern den Wagenplatz Rödelheim zu tolerieren. Wir fordern alle anderen Menschen auf, sich bei den oben genannten gegen eine Räumung auszusprechen.

PS: Herr Gangel teilte unserem Anwalt mit, daß er in jedem Fall am 12.4. mit Polizeikräften räumen lassen möchte. Wir zitieren dazu (sinngemäß) den Ortsvorsteher von Rödelheim, Christian Wernet (CDU): "Das Einhalten von gesellschaftlichen Spielregeln ermöglichen erst das Zusammenleben in einer Gemeinschaft." (FNP vom 16.8.01)

Warum der Gerichtsvollzieher nicht überprüfen muß, ob die 5 Menschen und der Verein wirklich ausgezogen sind

Die Stadt will, daß das Gelände frei ist um es gegen Betreten zu sichern. Das kann sie nicht solange wir noch da wohnen. Dafür ist eigentlich auch egal ob die Anderen noch hier sind oder nicht. Aber sie sind weg. Das könnt ihr uns glauben. Sehen kann mensch eh nicht das jemand wo nicht mehr wohnt.

Die BewohnerInnen des Wagenplatzes Rödelheim

Wagenplatz Rödelheim


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