(Erneute) R�umung des Bauwagenplatzes im Köln-Mülheimer Hafen


Seit dem 23. Januar diesen Jahres gab es eine einstweilige Verfügung, die die juristische Person (oder eher Unperson) der "Pächtergemeinschaft+in Gründung" gegen uns, die BewohnerInnen des Geländes erwirkt hat, bezüglich einer Räumungsanordnung. Diese einstweilige Verfügung hat der zuständige Richter durchgehen lassen, obwohl eine eidesstattliche Versicherung bereits im Januar abgegeben wurde, die besagte, dass wir das Gelände auch während des Hochwassers nicht verlassen haben, sondern nur unsere bewegliche Habe aus der Reichweite eben des Hochwassers manövriert haben; das Haus war auch während des Hochwassers ständig bewohnt, und die Bewohner wurden in dieser Zeit von uns mit Booten mit allem Lebensnotwendigem versorgt. Diese eidesstattliche Versicherung wurde ignoriert, das Zurückziehen der beweglichen Sachen somit als "erneute Besetzung" gewertet, was Grundlage für die einstweilige Verfügung ist. Der Richter behauptet, von diesen Zusammenhängen keine Kenntnis zu haben. Dass es diese einstwillige Verfügung (vom 25. Januar) gibt, haben wir, bzw. unser Anwalt erst gestern, am 03.02.03, erfahren. Daraufhin haben wir unsere Bauwägen selbst vom Gelände gezogen, um einer Verbringung durch Polizei oder beauftragte Abschleppunternehmen zu entgehen. Erfahrungsgemäß haben solche Verbringungen zur Folge, dass die Fahrzeuge dabei erheblich beschädigt, d.h. unbewohnbar gemacht werden können, bei Abschleppunternehmen zwischengelagert und nur gegen Zahlung erheblicher Summen bei diesen ausgelöst werden können. Es handelt sich schließlich um unseren Wohnraum und somit um unsere Lebensgrundlage. So ganz nebenbei hat sich dabei (natürlich) auch ergeben, dass alle Verabredungen und Gespräche, die wir während des Hochwassers mit städtischen Stellen geführt haben, etwa bezüglich eines Ausweichgeländes oder gar eines Ersatzgeländes, als "pissing in the wind" erwiesen haben. So stehen wir nun wieder auf einem öffentlichen Parkplatz, ohne Strom, ohne Wasser, mit ganz wenig Heizmaterial und weitab vom Schuss. Wir wollen an dieser Stelle nicht unsere Forderungen wiederholen, sondern nur darauf hinweisen, dass es garantiert menschenwürdigere Lösungen gegeben hätte, wenn dies von der Verwaltung, wenn schon nicht gewollt, so doch wenigstens toleriert worden wäre. Das "KRACH"-Konzert am 05.02.03 wird auf die eine oder andere Weise dennoch stattfinden, wo, wissen wir noch nicht. Um Erscheinen und Spenden,die womöglich �ber ein (für uns) normales Eintrittsentgelt hinausgehen, würden wir uns sehr freuen. Der Ort wird noch plakativ bekanntgegeben, ansonsten kann man wohl am 05.02.03 ab mittags die Hotline des Bauwagenplatzes in der Krefelder Str. (0221 7305090) benutzt werden. Dort wird man auch Näheres erfahren können.

So verbleibt ziemlich angefressen

Eure Lieselotte K. Blumigfeld

[squat!net]


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