Erster Prozesstermin der Ex-Steffi
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Am 27. Juli 2004 findet der erste Prozesstermin der von der Stadtverwaltung
KA, gegen gegen den Verein " Selbstbestimmt Leben" e. V. und somit gegen die
BewohnerInnen und NutzerInnen der Ex-Steffi, Schwarzwaldstr.79, eingeleiteten
Räumungsklage vor dem Landgericht in Karlsruhe statt. Dieser Termin wird vom
Landgericht als "Verhandlung zur Güte" bezeichnet, was soviel heisst, dass
die Streitenden sich doch aufeinander zubewegen sollten um einen gemeinsamen
Kompromiss zu finden. Diese Kompromissbereitschaft wurde von der Ex-Steffi
bereits am 18.2. unter Beweis gestellt, als sie durch ihren Anwalt, der
Im Gegensatz zu dieser Kompromissbereitschaft erwiderte die Stadtverwaltung
KA durch ihren RA Pfannkuch, dass solch eine Regelung nicht möglich sei,der
obwohl mit der Künstlergemeinschaft hinterm Hbf, die sich auf dem selben
Gelände wie das Haus der Ex-Steffi befinden, eine solche Regelung bereitsn
vereinbart wurde. Dies wurde unter anderem damit begründet, das Kultur, wie
sie in dem soziokulturellen Zentrum geschaffen wird nicht vermarktbar sei,61%)
und auch ganz einfach damit, dass für sowas wie die Ex-Steffi in KA kein
Platz wäre.
gez
der Verein, die BewohnerInnen, die NutzerInnen
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