Erster Prozesstermin der Ex-Steffi


Am 27. Juli 2004 findet der erste Prozesstermin der von der Stadtverwaltung KA, gegen gegen den Verein " Selbstbestimmt Leben" e. V. und somit gegen die BewohnerInnen und NutzerInnen der Ex-Steffi, Schwarzwaldstr.79, eingeleiteten Räumungsklage vor dem Landgericht in Karlsruhe statt. Dieser Termin wird vom Landgericht als "Verhandlung zur Güte" bezeichnet, was soviel heisst, dass die Streitenden sich doch aufeinander zubewegen sollten um einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Diese Kompromissbereitschaft wurde von der Ex-Steffi bereits am 18.2. unter Beweis gestellt, als sie durch ihren Anwalt, der Im Gegensatz zu dieser Kompromissbereitschaft erwiderte die Stadtverwaltung KA durch ihren RA Pfannkuch, dass solch eine Regelung nicht möglich sei,der obwohl mit der Künstlergemeinschaft hinterm Hbf, die sich auf dem selben Gelände wie das Haus der Ex-Steffi befinden, eine solche Regelung bereitsn vereinbart wurde. Dies wurde unter anderem damit begründet, das Kultur, wie sie in dem soziokulturellen Zentrum geschaffen wird nicht vermarktbar sei,61%) und auch ganz einfach damit, dass für sowas wie die Ex-Steffi in KA kein Platz wäre.

gez

der Verein, die BewohnerInnen, die NutzerInnen


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