2.Verhandlung Ex-Steffi vs. Stadtverwaltung


am Mittwoch, den 18.08.2004 um 9.00 Uhr, Zimmer 118 im Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 7

Nachdem die Stadtverwaltung bisherige Gesprächs- und Vergleichsangebote der Ex-Steffi zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts um das Weiterbestehen des Wohn- und Kulturzentrums ablehnt, wird die Räumungsklage der Stadt Karlsruhe gegen die BewohnerInnen der Ex-Steffi und den Verein Selbstbestimmt Leben e.V. erneut vor dem Landgericht verhandelt. Während der ersten Güteverhandlung am 27.07.2004 konnte als Vergleich nach zwei zähen Verhandlungsstunden lediglich eine bedingte Verlängerung der Räumungsfrist um 18 Monate bis zum 31.01.2006 ausgearbeitet werden, welche noch der Zustimmung beider Konfliktparteien bedarf. Um den Vergleichsvorschlag erörtern zu können, wurde der oben genannte Termin zur Fortsetzung der Verhandlung bestimmt.

Im Anschluss an die Verhandlung wird eine Kundgebung um 14.00 Uhr am Marktplatz stattfinden. Angeklagt sind wenige, gemeint sind wir alle!

Die BewohnerInnen der Ex-Steffi sehen sich gezwungen diesem Vergleich beizutreten, um eine sofortige Räumung zu verhindern. Die Verlängerung der Räumungsfrist ist keine Lösung. Die Stadtverwaltung Karlsruhe verdeutlicht damit nur ihre Intoleranz gegenüber dem alternativen Wohn- und Kulturprojekt und entzieht sich ebenso ihrer Verantwortung Obdachlosigkeit zu verhindern.

Dagegen wehren wir uns! Wir fordern die Wiederaufnahme ernsthafter Verhandlungen!

Ex-Steffi bleibt!

Ex-Steffi


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