Prozss UBS gegen HausbesetzerInnen


Am Dienstag, dem 2. März 1999, fand der Prozss gegen zehn HausbesetzerInnen der Kasernenstrasse -Häuser statt.

Die Häuser 69, 73 und 77 wurden Ende April '98 mit einem Grossaufgebot geräumt und die Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in diesen Objekten befanden, des Hausfriedensbruch und des Sachschadens im Wert von 15'000 sFr. durch die UBS angeklagt.

Die Beschuldigten wollten sich ohne Anwalt selbst verteidigen und lasen zwei längere Erlährungen dem Einzeilrichter des Bezirksgerichts Zürich vor, der diese auch ernsthaft zur Kenntnis nahm. Es wurde auf Freispruch plädiert, was auch von den zahlreich (über 50 !) erschienen SympatisantInnen gefordert wurde (Herzlichen Dank !).

Der Hausfriedensbruch lag als solches einwandfrei vor, so verurteilte das Gericht die Zehn zu Bussen im Wert von NUR 300 bis 400 sFr., da die Straftat nicht so gross war, wie er in den Akten beschrieben wurde. -Ein kleines Entgegenkommen des Herrn Richters !-. Der Sachschaden wurde auf den Zivilweg verwiesen, weil es sich ja um Abbruchhäuse handelte -das hatte der Richter auch begriffen, Danke -.

Ansonsten auf weiteres, denn "ISOTA muss leben".

[squat!net]


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