Prozeß gegen Fred aus Friedelhain


m 29.7. wurden in Berlin Friedrichshain und Lichtenberg 3 Häuser geräumt. Neben einer gut besuchten Spontandemonstration am Nachmittag mit ca. 500 Leuten, die ohne Zwischenfälle verlief, gab es abends n der Kreuziger Straße eine Vokü, n deren Anschluß sich einige Leute entschlossen das Pilatus, eine ehemalige BesetzerInnenkneipe, in der m Oktober 96 geräumten Kreuziger tr.21 wiederzueröffnen.

Obwohl die Polizei zu dieser Party nicht eingeladen war, erschien die berühmt, berüchtigte 23er EHU Bekannt für brutale Übergriffe und äumungseinsätze) mit Wasserwerfer und Räumungsfahrzeug trotzdem, stürmte das Pilatus und das Haus nd nahm 8 Leute fest.

Dabei ging sie äußerst brutal vor. gegen mindestens 3 der 8 Festgenommenen wurden Verfahren eingeleitet. Es gab schon eine Verurteilung zu 10 Monaten auf Bewährung, ein weiteres erfahren steht noch an. Fremd, einer der Festgenommenen saß bis zum Prozeßtag am 30.10.seit 3 Monaten in U-Haft. Auch nach dem .Prozeßtag wurde ein Antrag auf Haftverschonung abgelehnt.

Der Vorwurf gegen Fred war versuchte schwere Körperverletzung, schwerer Widerstand, schwerer Landfriedensbruch und vollendete schwere Körperverletzung. Hauptbelastungszeugin für diese Anklagepunkte war die schon aus anderen Prozessen bekannte Polizeihauptmeisterin Schäfer, die seit Gründung der 3er EHU diensteifrigst dabei ist. So behauptete Fr. Schäfer, Fred hätte alleine ein zweisitziges Sofa aus dem Fenster des 4. Stocks geworfen und sich seiner Festnahme durch selbige massiv und mit gezielten Schlägen und Tritten widersetzt. Kein anderer ihrer als Zeugen geladenen Kollegen, weder der Bulle, der zeitgleich mit ihr das Zimmer stürmte noch der Leiter der EHU 23 Hansen, der sich mit 500 Festnahmen im Jahr brüstet, und in dieser Nacht den Einsatz in der Kreuziger Str. leitete, hatten dieses Sofa gesehen. Auch auf einem Bullenvideo, das die Gegenstände auf der Straße abfilmte, war kein Sofa zu sehen. Trotzdem beharrte Fr. Schäfer auf ihrer Darstellung und sah sich sogar in der Lage, das Sofa, welches sie ca. 1 bis 3 Sekunden gesehen haben will in Ausmaß und Farbe zu beschreiben. Selbst Verschmutzungen auf den Kissen seien ihr aufgefallen. Auch bei den gezielten Tritten und Schlägen bei der Festnahme, die Schäfer als Widerstand und Körperverletzung darstellte, bleibt sie mit ihrer Aussage allein. Alle anderen befragten Bullen gaben an, daß es sich nur um ein Herumzappeln handelte, bzw. daß Fred sich nicht gewehrt hätte.

Alle Beweisanträge des Verteidigers, die zur Widerlegung der Aussagen von Schäfer geeignet gewesen wären, wurden abgelehnt. So gab es z.B. am 2. Prozeßtag folgende Begebenheit: Auf die Frage des Rechtsanwaltes, was die Zeugin Schäfer vor Beginn der Verhandlung mit dem Protokollanten des Gericht besprochen hat, wollte sie erst gar nicht antworten. Dann behauptete sie, sie hätte nur nach einem Kugelschreiber gefragt. ansonsten sei das Gespräch rein privater Natur gewesen. Daß das eine dreiste Lüge war wurde vom Protokollanten in einer Verhandlungspause gegenüber dem Rechtsanwalt bestätigt. Bei dem Gespräch ging es um die Geschehnisse in der Kreuziger Straße.

Der einzige Schluß, der sich aus der Ablehnung aller Beweisanträge ziehen läßt, ist, daß es nicht im Interesse des Gerichts war, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Trotz aller Widersprüche und Lügen und der klaren Nichtexistenz des Sofas erdreisteten sich sowohl Staatsanwältin als, auch Richter Berges, die Glaubwürdigkeit der Zeugin Schäfer nicht in Frage zu stellen. Obwohl sie vorher anscheinend schon eingesehen hatten, daß es kein Sofa gab, tauchte es zur Überraschung des zahlreich erschienenen Publikums im Plädoyer und der Urteilsbegründung wieder auf. Die Staatsanwältin forderte - ungeachtet des Grundsatzes "Im Zweifel

für den Angeklagten"- eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten. Sie sprach sich gegen eine Bewährung aus, da Fred arbeitslos und ohne Bindung (nicht verheiratet und keine Kinder) sei. Der Anwalt von Fred forderte eine geringe Geldstrafe, die mit der langen U-Haftzeit verrechnet. werden sollte und kündigte ein Strafverfahren gegen Schäfer an.

Richter Berger verurteilte Fred zu l Jahr und 4 Monaten auf 4 Jahre Bewährung. Gegen dieses Urteil wird Fred in Berufung gehen. Die Ablehnung fast aller Beweisanträge des Anwaltes und die schnelle Urteilsverkündung nach nur ca. 10-minütiger Beratungszeit, lassen drauf schließen, daß die Verurteilung schon von vornherein beschlossene Sache war. FRED HATTE KEINE CHANCE!

Widerstand soll gebrochen werden. Jeder, der/die offen Solidarität zeigt, und gegen Häuserräumungen protestiert, soll durch Fred's Verurteilung abgeschreckt werden. Nicht nur, daß mit der Schaffung von sogenannten" gefährlichen Orten" Grundrechte ausgesetzt und Sonderrechte für die Bullen eingeführt werden. Der Widerstand dagegen wird konsequent, durch Bullen und der folgende Verurteilungsmaschine Moabit kriminalisiert. Doch wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir werden weiter der Repression entschlossen entgegentreten.

Keine kriminalisierung von HausbesetzerInnen.!!! Freispruch für Fred.!!!

Gemeinsames Antirepressionsbündnis

Spendenkonto: Rote Hilfe e.V. Konto Nr.718950600, Stichwort Antirepression, Berliner Bank, BLZ 1002OOOO

ViSdP: W. Alle, Imernststr.007 220981 Berlin


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