Klage gegen PDS-Politiker abgewiesen |
Over hatte zu dieser Zeit bereits ein Jahr lang im Wohnhaus Alt-Stralau 46 eine Wohnung widerrechtlich genutzt. In dem Gebäude hatten sich auch 40 weitere Hausbesetzer niedergelassen. Jetzt wollte die WBF die von den Besetzern angerichteten Bauschäden und die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen nach der Räumung ersetzt haben. Denn um eine Neubesetzung zu verhindern wurden Zäune aufgestellt, Türen erneuert und Schutzpersonal angefordert, so die Kläger. Das Gericht lehnte die Ansprüche ab, weil die WBF lediglich Verwalter der Immobilie gewesen sei und eine Vollmacht des Eigentümers, des Landes Berlin, nicht vorgelegen habe.
Das Abgeordnetenhaus hat unterdessen am Donnerstagabend die Immunität Overs aufgehoben und damit eine Strafverfolgung in einem anderen Fall möglich gemacht. Gegen Over besteht der Verdacht, gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen zu haben. Konkret hatte Over bei einer Pressekonferenz einen ihm zugespielten Mitschnitt des Polizeifunks zu einem umstrittenen Einsatz vorgestellt. (tp./dpa)
Berliner Zeitung, 15.09.00