Einige taz-Artikel: |
TAZ-BERLIN Nr. 4843 Seite 22 vom 07.02.1996 Copyright © contrapress media GmbH
Gesetzestreue PDS-Besetzer |
Bereitet der Senat die Räumung der letzten besetzen Häuser vor? Dies zumindest befürchtet der PDS-Abgeordnete Freke Over. Seinen Angaben zufolge kommt ein senatsinterner Prüfbericht zu dem Fazit, daß die langjährig besetzten Häuser zwar nicht nach Berliner Linie geräumt werden könnten. Allerdings sei eine Räumung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) möglich, so Over gestern auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hausbesetzern. Hierfür müßten aber Straftaten vorliegen, "die geeignet sind, den Rechtsfrieden besonders zu stören."
Den Darstellungen der PDS widersprach gestern allerdings Innenstaatssekretär Kuno Böse (CDU). Der Senat bleibe strikt bei seiner Berliner Linie. Nach diesem Anfang der Achtziger entwickelten Konzept, das in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD erneut festgehalten wurde, werden Neubesetzungen auf Antrag der Eigentümer von der Polizei beendet. Danach soll nur geräumt werden, wenn umgehend mit Abriß- oder Sanierungsarbeiten begonnen wird. Bisher konnten die Bewohner, so Over, zudem nach spätestens einem Jahr mit einer Duldung rechnen, gegen die die Eigentümer klagen müßten.
Den Zusicherungen der Innenverwaltung wurde gestern von Hausbesetzern wenig Glauben geschenkt. Der Ablauf einer solchen Räumung wäre vorprogrammiert, meint Terra, Besetzer in der Marchstraße. "Die Polizei räumt uns, die Eigentümer machen in zwei Stunden das Haus unbewohnbar, und wir könnten eine Einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen, nach der wir wieder ins Haus zurückdürften. Dann ist aber alles kaputt."
Etwa 20 Häuser gelten in Berlin noch als besetzt. Gegen 13 Bewohner der Marchstraße liegen nach vierjährigem Prozeß Räumungstitel vor. "Von denen wohnen nur noch drei oder vier dort, dafür aber 70 andere Leute, die demnach nicht räumbar wären", beschreibt Terra die Diskrepanz zwischen Urteil und Realität. Daher schlage der Senatsbericht, so Over, die Räumung per Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz vor.
"Ich hätte nie gedacht, daß ich mal die Berliner Linie verteidige", wundert sich Bernd Holtfreter, mehrfacher symbolischer Besetzer im Prenzlauer Berg und ebenfalls für die PDS im Abgeordnetenhaus. "Bisher habe ich die nur als Mittel erlebt, um Neubesetzungen zu verhindern."
"Und wo bleibt die Militanz?", wundern sich die anwesenden Journalisten bei der Paragraphenargumentation aus dem angeblich rechtsfreien Raum. "Es gibt keinen Grund, Steine zu werfen", schmunzelt Over, "so lange wir das nicht tun, ist das Recht auf unserer Seite."
"Die Haustür", ergänzt Terra, "werden wir aber ein bißchen verstärken, damit uns die Polizei nicht aus den Betten prügelt." Gereon Asmuth
Polizei interpretiert Berliner Linie neu |
Zwei Monate nach dem Amtsantritt von Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) wurde gestern das besetzte Haus Palisadenstraße 49 in Friedrichshain geräumt. Das Gebäude war seit fünf Jahren besetzt und fiel damit unter die Berliner Linie, derzufolge nur Neubesetzungen geräumt werden dürfen. Häuser, die länger als ein Jahr besetzt sind, gelten dagegen als geduldet. Erst vor kurzem hatte Innensenator Schönbohm versprochen, daß die Berliner Linie auch für ihn geltend sei.
Daß die Polizei dennoch zur Räumung schritt, begründete der Einsatzleiter vor Ort gestern mit einer Anzeige des Hauseigentümers Peter Hellmich. Unter Hinweis auf eine Information der Kripo behauptete der Inhaber einer Sanitätsfirma, daß das Gebäude im Februar dieses Jahres leergestanden habe und demzufolge von einer Neubesetzung auszugehen sei.
Die Bewohner der Palisadenstraße bezeichneten die Behauptung, das Haus verlassen zu haben, gestern als glatte Lüge. Auch Birgit Wendel, eine Mitarbeiterin der Mieterberatung in der Karl-Marx- Allee, bestätigte, daß das Haus durchgängig bewohnt gewesen sei. Dennoch schloß sich der Einsatzleiter der Polizei der "Rechtsauffassung" des Eigentümers an. Er ließ das Gebäude räumen und leitete gegen 15 Personen ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs ein. Zwei Personen wurden vorläufig festgenommen, weil sie angeblich die Straße blockiert hätten.
Entgegen den ersten Versprechungen der Polizei durften die Besetzer nach Feststellung ihrer Personalien nicht zurück in ihre Wohnungen, um persönliche Wertsachen aus den Räumen zu tragen. Statt dessen transportierten eigens bestellte Möbelwagen einige Gegenstände ab. Später warfen Hellmichs Bauarbeiter das Hab und Gut der Besetzer aus einem Fenster des zweiten Stocks, ohne daß die Polizei eingegriffen hätte.
"Für die einen sind es Möbel, für die anderen Sperrmüll", begründete der Einsatzleiter das Verhalten seiner Beamten. Die Polizei schritt auch nicht ein, als die Bauarbeiter begannen, die Fensterkreuze herauszuhebeln und die Wohnungen unbewohnbar zu machen.
Mit der gestrigen Räumung hatte Hellmich beim zweiten Anlauf gegen die ungeliebten Besetzer Erfolg, ohne daß er eine Räumungsklage beim Amtsgericht anstreben mußte. Bereits im Juni 1994 hatte der Eigentümer - ein halbes Jahr, nachdem er das Gebäude gekauft hatte - einen Bauarbeitertrupp angeheuert, um die Besetzer zu räumen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin die Ermittlungen gegen den Eigentümer aufgenommen. Vor einigen Wochen hatte Hellmich den Besetzern daraufhin Verhandlungen angeboten, kurze Zeit später aber das Wasser abstellen lassen.
In einem ähnlichen Fall wie der gestrigen Räumung der Palisadenstraße hatte das Berliner Verwaltungsgericht vor einem Jahr den Polizeieinsatz für widerrechtlich erklärt. In der Linienstraße 158 in Mitte hatte die Polizei im Auftrag des Eigentümers das Gebäude mit der Begründung geräumt, keiner der anwesenden Personen wäre dort gemeldet.
Auf einem Flugblatt sprachen die Besetzer der Palisadenstraße
gestern von einer "guten Zusammenarbeit" von Innensenator Schönbohm,
dem Einsatzleiter und dem "Spekulanten" Hellmich und demonstrierten
noch am Abend am Frankfurter Tor. Uwe Rada/Torsten Teichmann
TAZ-BERLIN Nr. 4886
Seite 26 vom 28.03.1996 Copyright © contrapress media GmbH
Räumung jetzt täglich |
Nur einen Tag nach der umstrittenen Räumung der Palisadenstr. 49 in Friedrichshain hat die Polizei gestern erneut ein langjährig besetztes Haus geräumt. Gegen acht Uhr morgens wurden die etwa zehn Bewohner der Kleinen Hamburger Straße 5 in Mitte aufgefordert, das Haus zu verlassen. "Es wurde ein Räumungsurteil des Landgerichts gegen eine Bewohnerin vollstreckt", erklärte der Einsatzleiter der Polizei. Alle weiteren Personen hätten sich illegal in dem Haus aufgehalten. Eine Person sei aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls festgenommen worden.
"Der Gerichtsvollzieher hat behauptet, er habe uns die Räumung angekündigt", berichtete eine Bewohnerin. "Wir haben aber nie was davon gehört." Fragwürdig sei auch, daß das Gericht nur eine einzige Bewohnerin zur "Herausgabe des gesamten Hauses" aufgefordert habe. Zwei weitere Personen seien in dem Haus polizeilich gemeldet. In anderen Fällen hatten die Hauseigentümer stets Räumungstitel gegen jeden einzelnen Bewohner mit genauer Benennung des Wohnraums erwirken müssen. Besetzer anderer Häuser zeigten sich durch die beiden Räumungen verunsichert: "Und welches Haus ist morgen dran?" Gleich nebenan wurde die Urteilsverkündung im Räumungsprozeß gegen die Bewohner der Linienstr. 158/159 erwartet. Befürchtungen der Bewohner, "in einem Aufwasch" mit auf die Straße gesetzt zu werden, erfüllten sich jedoch nicht. Mindestens zwei weitere Häuser in Friedrichshain, hieß es, seien in den nächsten Tagen räumungsbedroht.
Polizeipräsident Hagen Saberschinsky bekräftigte gestern, daß die Räumung der Palisadenstr. 49 der "Berliner Linie" entsprochen habe. Altbesetzer seien vom Landgericht zur Herausgabe des besetzten Gebäudes verurteilt worden. Nach der Urteilsvollstreckung sei das Gebäude erneut besetzt worden. Das Verwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch abend diese Auffassung. Der von den Bewohnern beantragte Zutritt zum Haus wurde zurückgewiesen.
Die Bewohner der seit 1990 besetzten "Pali" bezeichneten die Räumung als illegal. Räumungstitel habe es nur gegen zwei Personen gegeben. Gegen die anderen Bewohner habe keine Klage vorgelegen. Das Gebäude habe zu keinem Zeitpunkt leer gestanden.
Ralf Hirsch, Sonderbeauftragter des Senats für Bauen und Wohnen,
hielt die Räumung der Palisadenstraße für einen Verstoß
gegen die Berliner Linie. Das Haus werde in der Verwaltung seit Jahren
als besetzt geführt. Freke Over (PDS) bezeichnete die Räumungen
als Rechtsbruch, da die Bewohner laut Bundesgesetzbuch nach einem Jahr
Besitzrecht an ihren Wohnungen erworben hätten. Er forderte die Rückgabe
der Häuser. Norbert Schellberg (Bündnisgrüne) warnte vor
einer weiteren Zuspitzung der Eskalation. Die Räumungen kurz vor der
Demonstration gegen Sozialabbau könnten nur als Provokation gewertet
werden. Gereon Asmuth
TAZ-BERLIN Nr. 4896 Seite
21 vom 11.04.1996 Copyright © contrapress media GmbH
Haus geräumt |
Mit knapp 70 Beamten räumte die Polizei am Dienstag die Rigaer Straße 80. Das Vorderhaus war vor einigen Wochen besetzt worden, und seitdem lebten dort rund zehn Punks in einer der Wohnungen. Nach Angaben der Polizei war es zu der Räumung gekommen, weil ein Bewohner des Hauses Anzeige wegen Einbruchs erstattet hatte. Drei Besetzer wurden vorübergehend festgenommen. Hinterhaus und Seitenflügel der Rigaer Straße 80 bleiben aber weiter besetzt. Sie werden nicht geräumt, weil die "Berliner Linie" Häuser toleriert, die schon länger als ein Jahr besetzt sind. taz
TAZ-BERLIN Nr. 4996 Seite 21 vom 09.08.1996 Copyright
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TAZ-Bericht Gereon Asmuth
Westberlin ist besetzerfrei |
Die seit Jahren einzigen besetzten Häuser im Westteil Berlins wurden gestern morgen überraschend durch ein Großaufgebot der Polizei geräumt. Nach Polizeiangaben wurden zwei Personen wegen vorliegender Haftbefehle festgenommen. Weitere 27 Personen seien des Geländes verwiesen worden. Nach Angaben der Besetzer wurden mindestens 70 Menschen obdachlos. Der Staatssekretär in der Innenverwaltung, Kuno Böse, verteidigte den Bruch der sogenannten Berliner Linie. "Die Eigentümerin will prüfen, ob die Häuser überhaupt noch als Wohngebäude genutzt werden können. Dafür muß sie in die Gebäude hinein", erklärte Böse.
"Das heißt, die Entscheidung über eine Anschlußnutzung muß erst noch gefunden werden." Trotzdem habe Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) die Berliner Linie beibehalten, da die rechtlichen und politischen Grundlagen für die Räumung gegeben gewesen seien, sagte Staatssekretär Böse. Die Berliner Linie zum Umgang mit besetzten Häusern verlangt für eine Räumung unter anderem den anschließenden Abriß oder die Sanierung der Gebäude. "Beides ist derzeit nicht geplant oder genehmigt", kritisierte die Charlottenburger Baustadträtin Beate Profé (Grüne). Sie hatte sich um eine Legalisierung der Besetzung bemüht und noch am Mittwoch mit den Bewohnern über die zukünftige Nutzung der Gebäude verhandelt.
Ein Teil der Bewohner war nach jahrelangen Prozessen zur Räumung ihrer Wohnungen verurteilt worden. Sie hatten die Häuser bereits verlassen, wie Anfang Juli ein Gerichtsvollzieher feststellen konnte. Die anderen und neuzugegezogenen Bewohner wurden nun aufgrund des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) aus den Häusern gewiesen, da es "für die Eigentümerin unmöglich sei, mit gerichtlicher Hilfe wieder den ungestörten Alleinbesitz an den Häusern zu erhalten", wie Thomas Raabe, Sprecher des Innensators, erklärte. Dabei sei es für die Polizei unerheblich, daß ein Teil der Bewohner schon länger als ein Jahr dort polizeilich angemeldet war.
Bereits vor einer Woche hatten mehrere Hundertschaften der Polizei die beiden Häuser an der Marchstraße und am Einsteinufer in Charlottenburg durchsucht. Da hatte die Polizei noch mehrfach betont, daß es keine rechtliche Grundlage für eine Räumung gebe. Die beiden Häuser waren Anfang 1989 besetzt worden. Das Gelände war ursprünglich als Erweiterungsgelände für die benachbarte Technische Universität vorgesehen. Die Eigentümerin der Häuser, die Henning, von Harlessem GmbH, hatte daher die Gebäude leer ziehen lassen.
Innensenator Schönbohm hatte bei seinem Amtsantritt im Januar angekündigt, das "Problem der Hausbesetzungen" zu lösen. Seither wurden fünf langjährig besetzte Häuser und eine Wagenburg geräumt. Im Ostteil Berlins gelten nach Polizeiangaben noch 11 von ursprünglich etwa 150 Häusern als besetzt. Gereon Asmuth
TAZ-BERLIN Nr. 4894 Seite 31 vom 06.04.1996 Copyright © contrapress media GmbH
Besetzer sind nach einem Jahr legale Besitzer |
Anfang der achtziger Jahre schwappte zum erstenmal eine Besetzerwelle über Berlin. Über 150 leerstehende Häuser wurden innerhalb weniger Monate besetzt. Eine der letzten Amtshandlungen des krisengeschüttelten SPD-Senats war die Einführung der sogenannten Berliner Linie. Sie ist eine verwaltungsinterne Regel für den polizeilichen Umgang mit den Besetzungen und geht auf einen Senatsbeschluß von 1981 zurück. Gesetzeskraft hat diese Selbstverpflichtung der Verwaltung allerdings nicht. Im Volksmund wird sie auf die Kurzformel "Neubesetzungen räumen, Altbesetzungen dulden" gebracht. In Wirklichkeit regelt sie aber ausschließlich die Voraussetzungen für eine Räumung und gibt keine Garantien für den Bestand besetzter Häuser.
Laut Berliner Linie hat die Polizei "nach Möglichkeit Hausbesetzungen zu verhindern". Bereits besetzte Häuser können geräumt werden, wenn der Eigentümer Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellt und glaubhaft macht, daß "Abriß- oder Instandsetzungsarbeiten ohne polizeiliche Hilfe nicht durchgeführt werden können, und er unverzüglich nach der Räumung damit beginnen wird". Bei Altbesetzungen sollen Polizeimaßnahmen zusätzlich "im Einzelfall nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft werden".
"Die Berliner Linie ist ein Repressionselement gegen Neubesetzungen, nichts weiter", stellen rechtskundige Besetzer klar. So ist es kein Wunder, daß sich bis heute alle Innensenatoren zur Berliner Linie bekannten. Rechtlichen Schutz finden Besetzer nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hausbesetzung fällt hier unter den Begriff "Besitzentziehung in verbotener Eigenmacht". Innerhalb des ersten Jahres kann der Hausbesitzer noch die Herausgabe seines Hauses per einstweilige Verfügung verlangen. Danach aber erlischt sein Besitzanspruch. Er ist dann nur noch Eigentümer. Legale Besitzer sind von da an die Besetzer. Versucht nun der Eigentümer die Besetzer auf eigene Faust aus dem Haus zu vertreiben, begeht er Hausfriedensbruch und verstößt gegen dieselben Gesetze wie die Hausbewohner am Tage der Besetzung. Für eine Räumung benötigt er jetzt ein gerichtliches Räumungsurteil. Im Normalfall muß er die Bewohner einzeln aus dem Haus klagen. Das kann sich über Jahre hinziehen.
Die Besetzer müssen allerdings belegen, daß sie über ein Jahr in dem Haus leben. Dabei zählt nicht der Tag der Erstbesetzung, sondern der persönliche Einzugsstag. Ein mögliches Indiz dafür ist die polizeiliche Anmeldung. Diese zu bekommen ist jedoch nicht ganz einfach, da die Wohnungsvergabe eigentlich durch den Hauseigentümer bestätigt werden muß. Besetzer wohnen daher oftmals ohne polizeiliche Anmeldung. Das nutzen Polizei und Eigentümer häufig zu der Behauptung, das Haus sei unbewohnt, solange niemand darin gemeldet sei. Für Anwälte, die Besetzer vertreten, ist diese Annahme unhaltbar: Ausschlaggebend sei nur die Dauer der tatsächlichen Besetzung.
Den beiden Räumungen der vergangenen Woche gingen Räumungsurteile voraus. Eine Bewohnerin der Kleinen Hamburger Straße 5 war dazu verurteilt worden, das gesamte Haus herauszugeben, da es gemeinschaftlich bewohnt werde. In der Palisadenstraße 49 gab es Räumungsurteile gegen zwei dort gemeldete Personen, die aber gar nicht dort wohnten. Die Polizei glaubte der Behauptung des Eigentümers, daß das Haus nun leer gestanden habe. Alle im Haus Anwesenden mußten also Neubesetzer ohne Rechtsschutz sein. Wenn die Geräumten beweisen könnten, daß sie länger als ein Jahr im Haus wohnten, wäre die Räumung widerrechtlich. Persönliche Unterlagen und ein Hausbuch, die als Beweismaterial dienen könnten, wurden nach der Räumung von der Kriminalpolizei einkassiert. Gereon Asmuth